Das Reglement zum Gesangswettbewerb (PDF)
(basierend auf dem Reglement der SCV vom 17.04.2005 für das Schweizer Gesangfest)
1. Teilnahme
Die Teilnahme am Life 2010 steht allen Chören und Chorgemeinschaften aus dem geografischen Einzugsgebiet
des Chorverbandes Linth offen. Das Fest soll einen Querschnitt durch die Gesangskultur im Linthgebiet aufzeigen.
Gastchöre sind willkommen.
2. Wettgesang
Alle am Life 2010 teilnehmenden Chöre und Chorgemeinschaften haben vor einer Jury zu singen. Dafür
steht jedem Chor maximal 45 Minuten Einsingzeit in einem separaten Raum zur Verfügung. Der Wettvortrag vor der
Jury dauert längstens 10 Minuten. In dieser Zeit sollen 2 bis 3 Lieder oder ein bis zwei längere
Werke aus verschiedenen Epochen und Stilrichtungen mit oder ohne instrumentaler Begleitung gesungen werden.
Ein Lied kann auch eine vorgegebene Komposition (Stundenchorlied) sein. Die Noten zum Stundenchorlied
werden 2 Stunden vor Konzertbeginn ausgehändigt. Dem Chor steht eine Stunde zum Einüben zur Verfügung.
3. Gespräch mit der Jury
Die Jury führt mit allen Chören innerhalb von zwei Stunden nach ihrem Wettvortrag ein Gespräch von
15 Minuten Dauer durch. Dabei werden die Bewertungsfaktoren besprochen. Die letzten 5 Minuten dieses
Gesprächs sind dem persönlichen Austausch zwischen der Jury und dem Chorleiter / der Chorleiterin vorbehalten.
4. Bewertungsfaktoren
Die Bewertungsfaktoren sind:
- Stimme (Grundqualitäten, Behandlung der Extreme, Sprechtechnik, Einsätze und Abschlüsse,
Einheitlichkeit, Registerausgleich, Chorklang).
- Technische Ausführung (Tonabnahme, Rhythmus, Tempo, Melodie, Harmonie, Intonation,
Dynamik).
- Interpretation (Stilkenntnis, Tempowahl, Textbezug, Agogik, Phrasierung, Werkwahl, Ausstrah-
lung der Ausführenden, Originalität und Kreativität).
5. Prädikat und Urkunde
Auf Wunsch erhalten die Chöre für ihren Wettvortrag ein Prädikat. Dieses kann nicht
angefochten werden. Es werden keine schriftlichen Expertisen abgegeben.
Die Prädikate lauten
- vorzüglich - sehr gut - gut - befriedigend - unbefriedigend
Jedem Chor wird anlässlich der Schlussfeier eine Teilnahme-Urkunde (mit oder ohne Prädikat) übergeben.
Eine Tonaufnahme des Wettvortrages wird zu einem späteren Zeitpunkt zugestellt.
6. Partituren
Bis spätestens 15. Februar 2010 muss jeder Chor und jede Chorgemeinschaft drei komplette,
gut lesbare Partituren ihrer Wettlieder (siehe Ziffer 2) inklusive allfällige Instrumentalstimmen dem
Verbandsdirigenten Beda Müller per Post zusenden.
7. Festkarten
In der Festkarte (Preis CHF 40.00) ist die Festteilnahme mit Gesangswettbewerb, die Schlussfeier
mit Nachtessen, eine CD mit den Gesangsvorträgen sowie ein Vereinsfoto anlässlich der Teilnahme
inbegriffen. Die Teilnahme am Jugendsongfestival ist kostenlos – die entsprechenden Kosten werden durch Sponsoring gedeckt.
8. Ständchen, öffentliches Singen, Gesamtchor
Die Chöre und Chorgemeinschaften sind eingeladen, auf dem Festgelände Ständchen
zum Besten zu geben. Dazu stehen verschiedene Beizli und andere Auftrittsmöglichkeiten bereit. Aber auch
ausserhalb dieser organisierten Gelegenheiten soll spontan und jederzeit gesungen werden.
Die Gesangsvorträge im Rahmen des Gesangswettbewerbes werden durch Lieder eines Gesamtchores abgeschlossen.
Sängerinnen und Sänger sind herzlich eingeladen, an diesem Abschlusskonzert unter der Leitung des
Verbandsdirigenten aktiv mitzusingen. Die Probendaten werden rechtzeitg bekanntgegeben.
9. Aufzeichnungen / Urheberrechte
Das OK Life 2010 behält sich das Recht vor, während der ganzen Dauer des Gesangsfestes
von Chören und Chorgemeinschaften Ton- und Bild-Aufzeichnungen herzustellen. Die Chöre, Chorgemeinschaften,
Dirigenten/Dirigentinnen und Instrumentalisten erhalten dafür keine Entschädigung. Das Eigentum an diesen
Aufnahmen bleibt beim OK Life 2010. Vorbehalten bleiben die Vorschriften der SUISA.
10. Jugendsongfestival
Im Rahmen des Gesangsfestes Life 2010 findet ein Jugendsongfestival statt. Ziel dieses Festivals
ist die Förderung der Jugendchöre im Einzugsgebiet Chorverband Linth. Dabei wird Jugend- und
Kinderchören nach den Grundsätzen des vorliegenden Reglementes Gelegenheit geboten, vor einer Jury zu
singen. Der Festivalcharakter soll ermöglichen, dass etablierte Jugendchöre wie auch (ad hoc)
Schülerchöre sich gegenseitig motivieren und das Singen in einem Chor als bereichernde und sinnvolle
Freizeitmöglichkeit erleben können.
St.Gallenkappel, 20.12.2009
OK Gesangsfest Life 2010 |
Chorverband Linth |
Josef Zwyssig, OKP Life2010 Breitenstrasse 11 8725 Gebertingen +41 55 284 54 54 president@maennerchor-sg.ch |
Beda Müller, Verbandsdirigent Waldacker 1 8717 Benken SG +41 55 283 17 18 eusebia@bluewin.ch |
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