Life 2010 St. Gallenkappel

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Das Reglement zum Gesangswettbewerb Life 2010

Das Reglement zum Gesangswettbewerb (PDF)

(basierend auf dem Reglement der SCV vom 17.04.2005 für das Schweizer Gesangfest)

1. Teilnahme

Die Teilnahme am Life 2010 steht allen Chören und Chorgemeinschaften aus dem geografischen Einzugsgebiet des Chorverbandes Linth offen. Das Fest soll einen Querschnitt durch die Gesangskultur im Linthgebiet aufzeigen. Gastchöre sind willkommen.

2. Wettgesang

Alle am Life 2010 teilnehmenden Chöre und Chorgemeinschaften haben vor einer Jury zu singen. Dafür steht jedem Chor maximal 45 Minuten Einsingzeit in einem separaten Raum zur Verfügung. Der Wettvortrag vor der Jury dauert längstens 10 Minuten. In dieser Zeit sollen 2 bis 3 Lieder oder ein bis zwei längere Werke aus verschiedenen Epochen und Stilrichtungen mit oder ohne instrumentaler Begleitung gesungen werden. Ein Lied kann auch eine vorgegebene Komposition (Stundenchorlied) sein. Die Noten zum Stundenchorlied werden 2 Stunden vor Konzertbeginn ausgehändigt. Dem Chor steht eine Stunde zum Einüben zur Verfügung.

3. Gespräch mit der Jury

Die Jury führt mit allen Chören innerhalb von zwei Stunden nach ihrem Wettvortrag ein Gespräch von 15 Minuten Dauer durch. Dabei werden die Bewertungsfaktoren besprochen. Die letzten 5 Minuten dieses Gesprächs sind dem persönlichen Austausch zwischen der Jury und dem Chorleiter / der Chorleiterin vorbehalten.

4. Bewertungsfaktoren

Die Bewertungsfaktoren sind:
- Stimme (Grundqualitäten, Behandlung der Extreme, Sprechtechnik, Einsätze und Abschlüsse,   Einheitlichkeit, Registerausgleich, Chorklang).
- Technische Ausführung (Tonabnahme, Rhythmus, Tempo, Melodie, Harmonie, Intonation,
  Dynamik).
- Interpretation (Stilkenntnis, Tempowahl, Textbezug, Agogik, Phrasierung, Werkwahl, Ausstrah-   lung der Ausführenden, Originalität und Kreativität).

5. Prädikat und Urkunde

Auf Wunsch erhalten die Chöre für ihren Wettvortrag ein Prädikat. Dieses kann nicht angefochten werden. Es werden keine schriftlichen Expertisen abgegeben.
Die Prädikate lauten

- vorzüglich - sehr gut - gut - befriedigend - unbefriedigend

Jedem Chor wird anlässlich der Schlussfeier eine Teilnahme-Urkunde (mit oder ohne Prädikat) übergeben. Eine Tonaufnahme des Wettvortrages wird zu einem späteren Zeitpunkt zugestellt.

6. Partituren

Bis spätestens 15. Februar 2010 muss jeder Chor und jede Chorgemeinschaft drei komplette, gut lesbare Partituren ihrer Wettlieder (siehe Ziffer 2) inklusive allfällige Instrumentalstimmen dem Verbandsdirigenten Beda Müller per Post zusenden.

7. Festkarten

In der Festkarte (Preis CHF 40.00) ist die Festteilnahme mit Gesangswettbewerb, die Schlussfeier mit Nachtessen, eine CD mit den Gesangsvorträgen sowie ein Vereinsfoto anlässlich der Teilnahme inbegriffen. Die Teilnahme am Jugendsongfestival ist kostenlos – die entsprechenden Kosten werden durch Sponsoring gedeckt.

8. Ständchen, öffentliches Singen, Gesamtchor

Die Chöre und Chorgemeinschaften sind eingeladen, auf dem Festgelände Ständchen zum Besten zu geben. Dazu stehen verschiedene Beizli und andere Auftrittsmöglichkeiten bereit. Aber auch ausserhalb dieser organisierten Gelegenheiten soll spontan und jederzeit gesungen werden.
Die Gesangsvorträge im Rahmen des Gesangswettbewerbes werden durch Lieder eines Gesamtchores abgeschlossen. Sängerinnen und Sänger sind herzlich eingeladen, an diesem Abschlusskonzert unter der Leitung des Verbandsdirigenten aktiv mitzusingen. Die Probendaten werden rechtzeitg bekanntgegeben.

9. Aufzeichnungen / Urheberrechte

Das OK Life 2010 behält sich das Recht vor, während der ganzen Dauer des Gesangsfestes von Chören und Chorgemeinschaften Ton- und Bild-Aufzeichnungen herzustellen. Die Chöre, Chorgemeinschaften, Dirigenten/Dirigentinnen und Instrumentalisten erhalten dafür keine Entschädigung. Das Eigentum an diesen Aufnahmen bleibt beim OK Life 2010. Vorbehalten bleiben die Vorschriften der SUISA.

10. Jugendsongfestival

Im Rahmen des Gesangsfestes Life 2010 findet ein Jugendsongfestival statt. Ziel dieses Festivals ist die Förderung der Jugendchöre im Einzugsgebiet Chorverband Linth. Dabei wird Jugend- und Kinderchören nach den Grundsätzen des vorliegenden Reglementes Gelegenheit geboten, vor einer Jury zu singen. Der Festivalcharakter soll ermöglichen, dass etablierte Jugendchöre wie auch (ad hoc) Schülerchöre sich gegenseitig motivieren und das Singen in einem Chor als bereichernde und sinnvolle Freizeitmöglichkeit erleben können.


St.Gallenkappel, 20.12.2009

OK Gesangsfest Life 2010
 
 
Chorverband Linth
Josef Zwyssig, OKP Life2010
Breitenstrasse 11
8725 Gebertingen
+41 55 284 54 54
president@maennerchor-sg.ch
Beda Müller, Verbandsdirigent
Waldacker 1
8717 Benken SG
+41 55 283 17 18
eusebia@bluewin.ch